Aktuelles

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Gefährlich Abfälle über uns Entsorgen!!

Asbestabfälle AVV 170603 müssen nach TRGS 519 gesetzeskonform verpackt sein. Sollten lose gefährliche Abfälle als Beimischung in di Mulde gelangen, wird der Abtransport abgewiesen, wodurch weitere kosten für den Abfallerzeuger entstehen.

Wir bieten für Asbesthaltige Bautoffe folgende Verpackungsmöglichkeiten an:

Big Bag für Bruchstücke 16,50€ /Stück

Plattensäcke für Wellplatten ca. 2.6m 21,50€ / Stück

Der Abtransport kann nur in einer speziellen Mulde, bzw. im Abrollcontainer erfolgen.

Kohlenteer und teerhaltige Produkte 170303* Dachpappe

Sehr geerhte Kunden,

aufgrund der sich veränderten Gegebenheiten in Bezug auf die Annahmekriterien für Dachpappe/Bitumenbahnen müssen wir Ihnen folgende Veränderungen der Abholungsbedingungen mitteilen:

Es ist vor der Abholung der Mulde eine Analyse auf PAK, KMF und Asbest (<0,001%) vorzulegen. 

Da es zwischen den Einstufungen zum Teil drastische Preisunterschiede gibt, sollte die weitere Vorgehensweise auch im Bezug auf die Verpackung, Transport und Entsorgung mit uns abgestimmt werden. Material welches nach der Analyse PAK, KMF und/oder Asbest aufweist, darf nur noch verpackt in Big Bags abgeholt werden.

Wenn Sie Fragen haben rufen Sie uns an.

 

Ihr Henne Containerdienst

Informationen bezüglich der Abholung der Mulden wärend der Pandemie

Sehr geehrte Kunden,

aufgrund der aktuellen Lage sowie zur Eindämmung des Coronavirus haben wir unsere Fahrer angewiesen, sich an die laut Bundesamt für gesundheitliche Aufklärung empfohlenen Hygiene- und Barrieremaßnahmen zu halten.

Um auch die Übertragung durch den Dokumentenaustausch weitgehend zu minimieren, haben wir beschlossen, vorläufig die Fahraufträge/Lieferscheine von den Anfallstellen bzw. Auftraggebern nicht mehr unterzeichnen zu lassen. Wir hoffen, dass diese Vorkehrungsmaßnahmen auch in Ihrem Interesse liegen und gehen - sofern wir nichts Gegenteiliges von Ihnen hören - von Ihrem Einverständnis aus.

 

Ihr Henne Containerdienst

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Informationen zur Mauterhöhung und der CO² Steuer im Dezember 2023

Sehr geehrte Kunden,

leider müssen wir ab dem 01.12.23 Aufgrund der steigenden LKW-Maut, und der CO² Bepreisung bei der Müllverbrennung unsere Preise anpassen!

Ihr Henne Containerdienst

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Informationen bezüglich der Abholung der Mulden wärend der Pandemie

Sehr geehrte Kunden,

aufgrund der aktuellen Lage sowie zur Eindämmung des Coronavirus haben wir unsere Fahrer angewiesen, sich an die laut Bundesamt für gesundheitliche Aufklärung empfohlenen Hygiene- und Barrieremaßnahmen zu halten.

Um auch die Übertragung durch den Dokumentenaustausch weitgehend zu minimieren, haben wir beschlossen, vorläufig die Fahraufträge/Lieferscheine von den Anfallstellen bzw. Auftraggebern nicht mehr unterzeichnen zu lassen. Wir hoffen, dass diese Vorkehrungsmaßnahmen auch in Ihrem Interesse liegen und gehen - sofern wir nichts Gegenteiliges von Ihnen hören - von Ihrem Einverständnis aus.

 

Ihr Henne Containerdienst

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Neue Altholz-Preise

Ab dem 01.09.2019 müssen wir leider unseren Verwertungspreis im Altholz-Bereich anheben. Unsere Verwertungspartner haben aufgrund der Überkapazitäten an Altholz Produkten die Preise für das 2. Halbjahr 2019 angehoben, welche wir leider an Sie weitergeben müssen.

 

Rufen Sie uns einfach an und wir beraten Sie diesbezüglich gerne.

Jetzt anrufen

Bedingungen zum Aufstellen eines Containers:

Kann der Container auf einem Privatgelände abgestellt werden, so brauchen Sie nur die Zufahrtsmöglichkeit und den Untergrund zu beachten.

Beim Untergrund ist darauf zu achten, dass unser Fahrzeug eine Gesamtmasse von max. 18 Tonnen hat. Eventuelle Schäden gehen zulasten des Auftraggebers!

 

Bei Aufstellung eines Containers im öffentlichen Verkehrsraum ist  i.d.R. bei der Stadt Karlsruhe 115 oder der für Ihren Ort zuständigen Behörde eine Aufstellgenehmigung durch den Auftraggeber rechtzeitig zu beantragen.

Da die Verantwortlichkeit unterschiedlich sein kann, fragen Sie bei Ihrer Stadt- / Gemeindeverwaltung nach der zuständigen Abteilung.

Der Antragsteller trägt die anfallenden Verwaltungsgebühren.

Für ggf. im Bescheid genannte Sicherungsauflagen (Beleuchtung, Absperrung etc.) ist der Auftraggeber verantwortlich.

Die Stellgenehmigung ist uns spätestens am Vortag der geplanten Aufstellung per E-Mail oder Fax zur Verfügung zu stellen.

Eine Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer ist bei der Wahl des Stellplatzes auszuschließen.

 

info@henne-containerdienst.de

0721 5315189